Baden in Brunnen bleibt verboten

Am Samstag, den 23. März, wird in Halle die Brunnensaison eröffnet – es hätte auch eine Badesaison werden können. Jedoch hat unser Antrag zur Aufhebung des Badeverbots in Brunnen in der letzten Stadtratssitzung knapp eine Mehrheit verfehlt.

Baden (im klassischen Sinne) bleibt somit weiterhin verboten! Wer in städtischen Springbrunnen eine Erfrischung von der sommerlichen Hitze sucht, verstößt damit gegen Paragraph 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle. Der Verstoß kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Zwar ist dies laut Verwaltung bisher noch nicht vorgekommen, jedoch bedeutet dies nicht, dass in Zukunft keine Bußgelder in solcher Höhe verhängt werden könnten.

Unsere Fraktion hatte angekündigt, bei einem bestehenden Badeverbot eigenhändig Schilder anzubringen, die darauf hinweisen. Denn bisher informiert die Stadt nicht über das Verbot. In den kommenden Tagen werden wir unserem Versprechen nachkommen und an geeigneten Badebrunnen entsprechende Schilder anbringen.

Heute waren wir bereits am Joliot-Curie-Brunnen und haben getestet, was „Baden im klassischen Sinne“, wie es die Verwaltung ausgedrückt hat, wohl heißt. Dabei hat uns das Team der Mitteldeutschen Zeitung begleitet. Am Freitag, den 22. März, könnt ihr in der MZ mehr über unser Badeversprechen lesen.