Badeverbote verbieten!

Flashback: Sommer, Sonne, Hitzschlag. 

Die Sommerhitze in Halle macht aus der zugepflasterten Stadt einen Brutkasten. Wer es sich leisten kann, flieht ins Freibad, ans Meer oder an einen See. Wer es sich aber nicht leisten kann, aus welchen Gründen auch immer, ist der Hitze schutzlos ausgeliefert. Pervertiert wird das Ganze dadurch, dass man zwar Wasserflächen in der Stadt hat (Springbrunnen), diese aber unter Androhung von Strafe nur betrachten aber nicht betreten darf. Statt Abkühlung zu ermöglichen, droht nach Paragraph 6 der städtischen Gefahrenabwehrverordnung beim Baden im Springbrunnen eine saftige Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. 

Thomas Schied, Fraktionssprecher für hitzige Angelegenheiten und Träger des Schwimmabzeichens (Leistungsstufe 2) bemerkt dazu kurz und knapp: „Diese Regelung kann man mit Fug und Recht als unmenschlich bezeichnen. Sie gehört abgeschafft.“ 

Unsere Fraktion hat deshalb einen Antrag zur Änderung des entsprechenden Paragraphen gestellt. Falls eine Mehrheit im Rat dem zustimmt, lädt die Fraktion zum Anbaden ein, sobald im Bebel-Brunnen wieder Wasser sprudelt.

Hier geht es zu unserem Antrag.